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Pensionskonto für Bundesbeamte
(§ 100 PG 1965)



Kontoführung

Die Kontoführung beginnt mit dem Kalenderjahr, in dem erstmals ein Versicherungsverhältnis in der Pensionsversicherung begründet wird bzw. mit Eintritt in den öffentlichen Dienst als Beamter und endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die Pension bzw. die Versetzung in den Ruhestand fällt.

Bereits im Jahr 2008 wurden die sogenannten Erstmitteilungsverfahren von den Dienstbehörde/Aktivdienststelle durchgeführt, in deren Rahmen alle Beamtinnen und Beamten des Bundes mit Pragmatisierung vor 2005 einen Datenauszug über die pensionsrelevanten Zeiten bis zum 31.12.2004 erhalten haben.

Die Führung der Pensionskonten der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau auf Basis der von den Dienstbehörden gemeldeten Besoldungsdaten.

Für alle Pensionskonten der Bundesbeamten gilt, dass allfällige Änderungen im Pensionskonto bis zum Pensionsbemessungsverfahren beantragt und durchgeführt werden können.

Inhalt des Pensionskontos

Für jedes Kalenderjahr sind zu erfassen:

  • die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG,
  • die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung (wegen Krankengeld-, Wochengeld-, Arbeitslosengeld-, Notstandshilfebezug, Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst),
  • die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer freiwilligen Versicherung,
  • die im betreffenden Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilgutschrift),
  • die Gesamtgutschrift,
  • die im betreffenden Kalenderjahr zu berücksichtigenden Beiträge (Teilbeträge, erhöht um einen Dienstgeberbeitrag),
  • die ab dem 01.01.2005 jährlich entrichteten Beiträge.

Kontomitteilung

Eine Information über den Stand des Pensionskontos (Kontomitteilung) können Sie bei der BVAEB, am besten unter der BVAEB-Servicenummer 050405-16888 oder per Mail an pensionskonto@bvaeb.at anfordern.

Beachten Sie bitte, dass die Ihnen von der BVAEB zugestellte Kontomitteilung ausschließlich die Daten Ihres Beamtenpensionskontos enthält. Üben Sie auch eine pensionsversicherungspflichtige Tätigkeit aus, können Sie sich für eine diesbezügliche Kontomitteilung an den zuständigen Pensionsversicherungsträger wenden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, mit der Handysignatur oder der ID Austria Ihr persönliches  Pensionskonto einzusehen und Ihre Kontomitteilung auszudrucken. 

Die Kontomitteilung ist unverbindlich und enthält für das jeweils vergangene Kalenderjahr:

  • die Gesamtgutschrift,
  • die Jahressumme der Beitragsgrundlagen,
  • die Teilgutschrift und
  • die Beitragsleistung.

Beitragsgrundlagen

Jeder Versicherungszeit wird eine Beitragsgrundlage zugeordnet und am Pensionskonto für die Pensionsermittlung gespeichert. Die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag wird aus dem Gehalt, den ruhegenussfähigen Zulagen, den anspruchsbegründenden Nebengebühren sowie den Sonderzahlungen gebildet. 

Im Pensionskonto werden Beitragsgrundlagen nur bis zur jeweiligen monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG (Sonderzahlungen nur bis zur doppelten monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG) berücksichtigt.

Teil- und Gesamtgutschrift

Die für ein Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. 1,78 % (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werden dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift).

Die Gesamtgutschrift eines Kalenderjahres ergibt sich aus der Summe der Teilgutschrift des betreffenden Kalenderjahres plus der Gesamtgutschrift des dem betreffenden Kalenderjahr vorangegangenen Kalenderjahres, die mit der Aufwertungszahl (§ 108a ASVG) des dem betreffenden Kalenderjahr nachfolgenden Kalenderjahres zu vervielfachen ist. In dem Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt, hat keine Aufwertung der Gesamtgutschrift des vorangegangenen Kalenderjahres zu erfolgen. 

Pensionswert

Der aus dem Pensionskonto resultierende monatliche Pensionswert (Brutto) erfolgt nach der Formel "Pension = Gesamtgutschrift / 14", allenfalls abzüglich Abschlag/zuzüglich Bonus.

Kontoerstgutschrift

Eine Kontoerstgutschrift wird für Beamtinnen und Beamte mit Geburtsjahrgang 1976 bzw. mit einer Pragmatisierung ab 2005 in Form einer Zwischenberechnung der bis zum 1.1.2014 erworbenen Anwartschaften berechnet und in das elektronische Pensionskonto eingetragen. 

Auch in den elektronischen Pensionskonten der Beamtinnen und Beamten, geboren ab 1955 bis 1975 ist im Sinne einer einheitlichen Darstellungsweise ein Feld Kontoerstgutschrift vorhanden; inhaltlich ergibt sich der Wert jedoch nicht aus einer Zwischenberechnung aller Anwartschaften sondern lediglich aus der Summierung der jährlichen Teilgutschriften bis inklusive 2013.