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Versorgungsgenuss für Waisen




Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührt Kindern ohne weitere Voraussetzungen ein Versorgungsbezug. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gebührt der Versorgungsbezug nur über Antrag bei

  • Bestehen einer Schul- oder Berufsausbildung, die die Arbeitskraft des Kindes überwiegend beansprucht, bei der Teilnahme am Freiwilligen Sozialjahr, Freiwilligen Umweltschutzjahr, des Gedenkdienstes oder des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland (bei Studenten ist auch noch die Erbringung eines Studienerfolgsnachweises erforderlich) bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres;
  • vollständiger Erwerbsunfähigkeit seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit der Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung (ohne zeitliche Höchstdauer).

Das Ausmaß beträgt für Halbwaisen 24 % und für Vollwaisen 36 % des Ruhegenusses.

Um den Waisenversorgungsgenuss zahlen zu können, ersuchen wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die Sterbeurkunde
  • Ihre Geburtsurkunde
  • bei verheirateten Waisen: die Heiratsurkunde
  • einen Beleg mit der Versicherungsnummer (z.B. Kopie der e-card)
  • Bekanntgabe der Kontoverbindung (weiter unten als Download) - Konto lautend auf die Waise, gegebenenfalls Unterschrift des gesetzlichen Vertreters!

Für über 18-jährige Waisen sind zusätzlich noch folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein Antrag auf Waisenversorgungsgenuss (steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
  • eine Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte (z.B. Lehrvertrag)
  • bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Gebrechens eine diesbezügliche ärztliche Bestätigung
  • falls für Sie Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, die Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
  • das ausgefertigte Erhebungsblatt (steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
  • Für Studierende: das letzte Studienblatt, der Studienerfolgsnachweis des letzten Studienjahres, allfällige Diplomprüfungszeugnisse

Urkunden sind im Original oder in beglaubigter Ablichtung (beglaubigter Abschrift) vorzulegen; fremdsprachigen Urkunden sind beglaubigte Übersetzungen anzuschließen.


Antrag auf Waisenversorgungsgenuss (PDF, 147 KB)

Fragebogen Versorgungsbezug (PDF, 197 KB)g

Erläuterungen zum Waisenversorgungsgenuss (PDF, 170 KB)

Bekanntgabe - Bankverbindung - österreichische Kreditinstitute (PDF, 198 KB) 

Für eine Auszahlung im ausländischen EU-Raum wird folgende Meldung benötigt:

Pensionskontoerklärung EWR und Schweiz (PDF, 180 KB)

Erhebungsblatt Waise (Studium) (PDF, 89 KB)

Informationsblatt für in Ausbildung stehende Waisen (PDF, 86 KB) 

Formblatt Anspruchsverlängerung Waisenversorgung (PDF, 89 KB)

Die entsprechenden Gesetzestexte und Berechnungsweisen der letzten Kalenderjahre finden Sie hier:

Waisenversorgungsgenuss Gesetzestext 2024 (PDF, 702 KB)

Waisenversorgungsgenuss Gesetzestext 2023 (PDF, 669 KB)


Waisenversorgungsgenuss Informationsblatt 2024 (PDF, 460 KB)

Waisenversorgungsgenuss Informationsblatt 2023 (PDF, 664 KB)