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Versorgungsgenuss für früheren
Ehegatten bzw. Partner



Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Unterhaltsverpflichtung) hat auch der frühere Ehegatte bzw. Partner Anspruch auf einen Versorgungsgenuss. Dieser Versorgungsgenuss gebührt nur auf Antrag.

Um den Versorgungsgenuss nach Ihrem verstorbenen früheren  Ehegatten bzw. Partner zahlen zu können, ersuchen wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen:

  • einen Antrag auf Versorgungsgenuss als früherer Ehegatte bzw. Partner (steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
  • die Sterbeurkunde
  • Ihre Geburtsurkunde (Taufschein)
  • die Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde
  • das Scheidungsurteil bzw. Auflösungsentscheidung mit Rechtskraftklausel
  • alle Unterlagen über die Unterhaltsverpflichtung (gerichtliches Urteil, gerichtlicher Vergleich, eine vor Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe schriftlich eingegangene Verpflichtung)
  • eine Erklärung über allfällige Unterhaltsleistungen (steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
  • einen Beleg mit Versicherungsnummer (z.B. Kopie der e-card) des überlebenden Ehegatten bzw. Partners
  • einen ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen (steht weiter unten zum Download zur Verfügung) -  Hinweis: Stichtag ist der auf den Todestag des verstorbenen Ehegatten bzw. Partners folgende Monatserste.
  • Bekanntgabe der Kontoverbindung (weiter unten als Download)

Urkunden sind im Original oder in beglaubigter Ablichtung (beglaubigter Abschrift) vorzulegen; fremdsprachigen Urkunden sind beglaubigte Übersetzungen anzuschließen.

Antrag Versorgungsgenuss der (des) früheren EhegattIn bzw. PartnerIn (PDF, 62 KB)

Fragebogen frühere(r) EhegattIn (PDF, 203 KB)

Erklärung - allfälliger Unterhalt für frühere(n) EhegattIn (PDF, 166 KB)

Bekanntgabe - Bankverbindung - österreichische Kreditinstitute (PDF, 198 KB)


Für eine Auszahlung im ausländischen EU-Raum wird folgende Meldung benötigt:

Pensionskontoerklärung EWR und Schweiz (PDF, 180 KB)