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Stationäre Aufenthalte nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Wenn Sie aufgrund eines anerkannter Arbeits- bzw. Dienstunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit einen stationären Aufenthalt benötigen, kommen folgende Einrichtungen in Frage:


Krankenhaus

Die Kosten für einen Aufenthalt werden entsprechend den Verträgen der BVAEB übernommen. Wird eine private Einrichtung ohne Vertrag mit der BVAEB in Anspruch genommen, so werden nur jene Kosten ersetzt, die auch in einer Vertragseinrichtung entstanden wären.

Kur-, Rehabilitations- oder Therapiezentrum

Ist ein Aufenthalt in einem Zentrum für Kur, Rehabilitation oder Therapien erforderlich, senden Sie den entsprechenden Antrag (diesen finden Sie in unserer Service-Zone) bitte direkt an die BVAEB-Unfallversicherung. Bringen Sie bitte einen deutlichen Hinweis auf den Dienstunfall oder die Berufskrankheit an. Es ist keine Zuzahlung zu leisten. Es wird jeder Antrag ausschließlich nach der medizinischen Indikation und Notwendigkeit beurteilt. 

Behandlung im Ausland

Wenn ein stationärer Aufenthalt im Ausland im Zusammenhang mit den Folgen eines anerkannten Arbeits- bzw. Dienstunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit steht, nehmen Sie bitte zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise bzw. der Kostenübernahme mit der BVAEB-Unfallversicherung Kontakt auf.