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Mitversicherung von Eltern (Wahl-, Stief- und Pflegeeltern)



Die Eltern (Wahl-, Stief- und Pflegeeltern) leben mit Ihnen in Hausgemeinschaft und Sie sorgen für den Lebensunterhalt Ihrer Eltern zumindest überwiegend. Unter Erfüllung dieser und der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen ist eine Mitversicherung möglich.

Ihre Eltern waren bei uns noch nie gemeldet?

Senden Sie bitte das Anmeldeformular (sh. Link "Formulare für Mitversicherung") vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie Ihrer Geburtsurkunde (eventuell Heiratsurkunde), der Geburtsurkunde (eventuell Heiratsurkunde) Ihrer (Ihres) Eltern(teils) und die Meldezettel an Ihre Kundenservicestelle.

Achtung: Seit 1.1.2020 muss jede neu ausgestellte e-card für Personen ab 14 Jahren mit einem Foto der versicherten Person versehen sein.

Wenn Ihre mitversicherte Person einen

  • österreichischen Reisepass oder
  • österreichischen Personalausweis oder
  • österreichischen Scheckkartenführerschein oder
  • Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass oder ein anderes Dokument des Fremdenregisters

besitzt, wird nach erfolgter Anmeldung automatisch die e-card für Ihre mitversicherte Angehörige bzw. Ihren mitversicherten Angehörigen mit dem Foto aus diesem Dokument zugesandt.

Besitzt die Person keines der Dokumente, muss sie ein Foto bringen, damit eine e-card ausgestellt werden kann.

Alle Details zur Fotoregistrierung und Ausnahmen von der Verpflichtung finden Sie unter www.chipkarte.at/foto

Ihre Eltern waren schon einmal bei Ihnen mitversichert?

Bei neuerlicher Anmeldung nach Beendigung einer eigenen Krankenversicherung des Angehörigen senden Sie bitte das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Kundenservicestelle.

Sie wollen Ihre(n) mitversicherte(n) Eltern(teil) abmelden?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. wegen eigener Krankenversicherung, Pensionsanspruchs, Beendigung der Hausgemeinschaft) wegfallen, endet die Anspruchsberechtigung des Elternteiles. In diesem Fall muss die Abmeldung binnen 14 Tagen erfolgen. Ein formloses Schreiben unter Angabe der Versicherungsdaten und des Endedatums genügt.

Bei Tod eines Mitversicherten senden Sie uns bitte unter Angabe der Versicherungsdaten eine Kopie der Sterbeurkunde.