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eKOS - elektronisches Kommunikationsservice


Allgemeine Informationen 


Die von der Ärztin bzw. vom Arzt elektronisch in eKOS erfassten Zuweisungen für bestimmte Untersuchungen werden, wenn erforderlich, vom eKOS-System an die BVAEB weitergeleitet.

Das elektronische Kommunikationsservice eKOS wird Schritt für Schritt eingeführt.

In der Übergangsphase erhalten Sie von manchen Kassenärzten Zuweisungen weiterhin in Papierform. Wahlärztinnen und Wahlärzte stellen ausschließlich Zuweisungen auf Papier aus. Wenn Sie möchten, können Sie diese selbst elektronisch eingeben. Damit ersparen Sie sich bei Bewilligungspflicht den Weg zur Krankenkasse und können jederzeit nachschauen, ob Ihr Antrag schon freigegeben ist.

Derzeit können Zuweisungen für folgende Leistungen erfasst werden:

  • Computertomographie (CT)
  • Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Nuklearmedizinische Untersuchungen
  • Klinisch-psychologische Diagnostik
  • Humangenetische Untersuchungen
  • Knochendichtemessung

Voraussetzungen


Handy Signatur bzw. ID Austria.

Zuständige Stelle


Dachverband der Sozialversicherungsträger

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)


Wählen Sie bitte das Service "eKOS - elektronisches Kommunikationsservice".

Erforderliche Unterlagen


Wollen Sie eine in Papierform ausgestellte Zuweisung für eine der oben genannten Leistungen elektronisch in eKOS erfassen, muss diese „Papierverordnung“ als „Anhang“ dem Antrag beigefügt werden. Nach dem Abschicken des Antrages erhalten Sie den Antragscode und können damit in Verbindung mit Ihrer Sozialversicherungsnummer sofort einen Termin für Ihre Untersuchung vereinbaren sowie Ihre e-Zuweisung(en) jederzeit online abfragen.

Kosten


Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.