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Heilmassage - ein vielfältiges Heilmittel für verschiedene Leiden



Für bestimmte Behandlungen durch Heilmasseure werden Zuschüsse gewährt. Die Höhe dieser Zuschüsse ist im Anhang 2 der Satzung geregelt. Die Behandlungen sind bewilligungsfrei.

Die Heilmasseure müssen die Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit als Heilmasseur und für den Berufsausweis als Heilmasseur im Sinne des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) erfüllen.

Unsere Kundenservicestellen stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.