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Bewilligungspflichtige Leistungen, Mittel und Maßnahmen

Bestimmte medizinische Leistungen, als auch Maßnahmen und Mittel um gesund zu werden oder gesund zu bleiben, sind bewilligungspflichtig. Die Bedingungen für die Bewilligung werden hier angeführt.


Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen

  • Psychotherapie / klinisch-psychologische Behandlung ab der elften Sitzung
  • geplante Behandlung oder Untersuchung im Ausland
  • kosmetische Behandlung
  • Sterilisation, Schwangerschaftsunterbrechung, Geschlechtsumwandlung
  • heparininduzierte extrakorporale Lipoproteinplasmapherese (HELP -Therapie)
  • operative Maßnahme zur Gewichtsreduktion
  • Heimdialyse

Heilmittel

  • Arzneien und sonstige Mittel, die im Zeitpunkt der Verschreibung nicht im Erstattungskodex ("No-Box-Präparate") enthalten sind.
  • Arzneien und sonstige Mittel, die im Zeitpunkt der Verschreibung im roten Bereich des Erstattungskodex enthalten sind.
  • Arzneien und sonstige Mittel, die im Zeitpunkt der Verschreibung im gelben Bereich des Erstattungskodex enthalten sind. Es sei denn, sie unterliegen gemäß einer Verlautbarung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger der nachfolgenden Kontrolle. Dies wiederum unter dem Vorbehalt einer Bewilligungspflicht gemäß § 350 Abs. 3 letzter Satz ASVG.
    Die Bewilligung von Arzneispezialitäten und Stoffen für magistrale Zubereitungen ist unbeschadet des Bescheidrechtes des Anspruchsberechtigten ausnahmslos vom verordnenden Arzt einzuholen.
    Die Bewilligungspflicht entfällt im Fall der Lebensgefahr (bei Verordnung von Verbandstoffen auch im Fall der Ersten Hilfe). Dieser Umstand muss jedoch vom Verordner auf dem Krankenkassenrezept bestätigt werden und dieses Krankenkassenrezept muss spätestens am Tag nach der Ausstellung eingelöst werden.

Heilbehelfe und Hilfsmittel

  • Augenprothese
  • Blutzuckermessgerät und Messstreifen
  • Brustprothese
  • Haftschale (Kontaktlinse)
  • Hörapparat
  • Krankenfahrstuhl
  • orthopädischer Schuh einschließlich Ausgestaltung, Adaptierung eines Konfektionsschuhes

Anstaltspflege

Aufnahme in eine Krankenanstalt im Fall

  • einer geplanten Behandlung oder Untersuchung im Ausland
  • einer kosmetischen Behandlung
  • einer Sterilisation, Schwangerschaftsunterbrechung, Geschlechtsumwandlung
  • einer operativen Maßnahme zur Gewichtsreduktion

Medizinische Hauskrankenpflege

  • Medizinische Hauskrankenpflege ab der fünften Woche

Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation

  • alle Maßnahmen einschließlich der aus diesen Titeln beantragten Heilbehelfe und Hilfsmittel

Konservierende oder chirurgische Zahnbehandlung

  • Nachbehandlung nach einem blutigen Eingriff ab der vierten Sitzung pro Quadrant
  • Behandlung empfindlicher Zahnhälse ab der vierten Sitzung pro Behandlungsfall
  • Bestrahlung ab der vierten Sitzung pro Quadrant
  • Röntgenaufnahmen ab der sechsten Aufnahme innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Monaten neben
    einem Zahnröntgenstatus innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Monaten, ausgenommen
    bei Wurzelbehandlung, Wurzelspitzenresektion oder Wurzelsuche
  • Stomatitisbehandlung ab der zehnten Sitzung pro Kalendervierteljahr
  • therapeutische Injektion

Kieferorthopädische Behandlung

  • Alle Behandlungen, nicht aber Reparaturen kieferorthopädischer Apparate.
    Der Anspruchsberechtigte hat den vom Zahnbehandler erstellten Behandlungsplan vorzulegen, der einen Befund, einen Therapievorschlag, die Angabe der vorgesehenen Apparate und eine Behandlungsprognose enthalten soll. Die Bewilligung ist für jedes Behandlungsjahr einzuholen.

Zahnersatz

  • Jede Art von Zahnersatz, nicht aber Reparaturen

Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, Gesundheitsfürsorge

  • Alle Maßnahmen

Krankentransport

  • Flugtransport
  • Krankentransport bei einer Serienbehandlung (ausgenommen zur Dialyse, Chemo - oder Strahlentherapie)
    ab dem fünften Transport


Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die österreichweite Service-Nummer 050405 oder per Mail an Ihre zuständige Kundenservicestelle.