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Medikamente & Generika - ärztliche Heilmittelverordnung



Wenn Sie erkrankt sind, verordnet Ihnen Ihr behandelnder Arzt auf Rezept ein Heilmittel, das Sie in der Apotheke beziehen können. Heilmittel sind ärztlich verschriebene und in Apotheken bezogene Medikamente oder sonstige zugelassene Mittel gegen eine Krankheit.

Für jedes Heilmittel ist derzeit eine Rezeptgebühr in der Höhe von EUR 7,10 zu entrichten.

Generika

Wenn der Patentschutz eines Medikamentes abgelaufen ist, dürfen andere Arzneimittelhersteller dieses Heilmittel ebenfalls erzeugen und unter einem anderen Namen verkaufen. Diese Nachfolgepräparate von ehemals patentgeschützten Arzneimitteln, die den Originalpräparaten qualitativ gleichwertig sind, nennt man Generika.

Generika sollen helfen, die hohen Medikamentenkosten einzuschränken.

Generika beinhalten die gleichen Wirkstoffe wie Originalpräparate, der Vorteil dabei ist aber, dass sie preiswerter abgegeben werden können, da alle Forschungs- und Entwicklungskosten entfallen.

Generika können unbedenklich eingenommen werden, da für sie dieselben strengen Kontrollen wie für Originalpräparate gelten.