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Schutzimpfungen - Allgemeininformation zu empfohlenen Impfungen

Neben den hier angeführten allgemeinen Unterstützungen für Impfungen aus der Krankenversicherung, gibt es auch einige betriebliche Schutzimpfungen für beruflich gefährdete Personen.


Impfplan Österreich

Der Impfplan Österreich stellt eine Empfehlung des zuständigen Bundesministeriums dar, um einen Überblick über aktuelle zur Verfügung stehende und empfohlene Impfungen zu geben. Die einzelnen Kapiteln enthalten das kostenfreie Kinderimpfkonzept sowie andere wichtige Impfungen, welche nicht im kostenfreien Kinderimpfkonzept enthalten sind (sh. Impfplan Österreich).

Allgemeininformation zu Impfungen

Viele Infektionskrankheiten werden heute unterschätzt. Diese Krankheiten wie zum Beispiel Masern, Kinderlähmung, Tetanus können mit schweren Komplikationen verlaufen und Spätfolgen verursachen oder sogar tödlich enden. Durch Schutzimpfungen können diese Risiken vermieden werden.

Wie schützt die Impfung? 

Durch den Kontakt mit abgetöteten, abgeschwächten Krankheitserregern oder deren Bestandteilen werden körpereigene Abwehrstoffe gebildet. Bei Infektionen kommt die Krankheit gar nicht oder nur abgeschwächt zum Ausbruch.

Welche Nebenwirkungen können Impfungen haben? 

Die meisten Menschen vertragen die Impfungen sehr gut. Nach "Stichimpfungen" sind Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen im Bereich der Einstichstelle möglich. Allgemeinreaktionen wie Fieber sind selten und klingen meist schnell ab. Schwerere Nebenwirkungen oder Komplikationen sind sehr selten. Schutzimpfungen sind keine Leistung der sozialen Krankenversicherung. In bestimmten Fällen werden jedoch Zuschüsse geleistet bzw. Kosten übernommen.

Notwendige Impfungen bei Reisen ins Ausland

Damit Ihr Aufenthalt im Ausland ein angenehmes Erlebnis wird, sollten Reisevorbereitungen immer auch vorbeugende Maßnahmen beinhalten. Gegen viele Infektionskrankheiten können Sie sich durch rechtzeitiges Impfen und Einhalten grundlegender Hygieneregeln wirksam schützen.


Für Reiseimpfungen sowie für eine HPV-Impfung (Humane Papillomviren-Impfung) gegen Gebärmutterhalskrebs kann kein Kostenersatz geleistet werden