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Rehabilitationsgeld bei vorübergehender Invalidität/Berufsunfähigkeit



Für Personen, bei denen die Pensionsversicherung eine vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit festgestellt hat, wurde das Rehabilitationsgeld als neue Leistung der Krankenversicherung eingeführt.

Die Höhe orientiert sich grundsätzlich wie das Krankengeld am Einkommen aus der letzten Beschäftigung.

Das Rehabilitationsgeld wird ab Vorliegen der vorübergehenden Invalidität oder Berufsunfähigkeit ohne Befristung ausgezahlt, bis der Pensionsversicherungsträger mit Bescheid entscheidet. Dieser Bescheid kann beinhalten, dass keine vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. Er kann auch beinhalten, dass  nun eine berufliche Rehabilitation angezeigt ist oder eine dauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt.

Mindestens einmal jährlich ist eine Wiederbegutachtung von den Beziehern von Rehabilitationsgeld im "Kompetenzzentrum Begutachtung" beim Pensionsversicherungsträger vorgesehen.

Während des Bezuges von Rehabilitationsgeld ist die Betreuung durch unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verpflichtend vorgesehen.