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Zahnbehandlung & Mundhygiene -
gesunde Zähne bis ins hohe Alter

Um lange gesunde Zähne zu haben, muss bereits in der Kindheit mit der richtigen Pflege begonnen werden. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin und eine gesunde Ernährung helfen mit, die eigenen Zähne bis ins hohe Alter gesund zu erhalten. Vorbeugend ist eine regelmäßige professionelle Mundhygiene empfehlenswert.

Als Krankenversicherungsträger unterstützt die BVAEB Sie mit folgenden Leistungen:


Allgemeines zur konservierend-chirurgischen Zahnbehandlung

Zur Zahnbehandlung zählen Untersuchungen und Behandlungen der Zähne und des Mundes, wie zum Beispiel Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, operatives Entfernen von Zähnen, Wurzelspitzenresektionen und vieles mehr. 

Suchen Sie eine Zahnärztin bzw. einen Zahnarzt, ein Ambulatorium oder eine Krankenhausambulanz auf, die /der in einem Vertragsverhältnis mit der BVAEB steht. Unser Vertragspartner verrechnet die erbrachte Zahnbehandlung direkt mit uns. Sie haben nur den dafür vorgesehenen Behandlungsbeitrag in der Höhe von 10 % der tarifmäßigen Kosten zu bezahlen. Diese Vorgangsweise gilt auch bei Inanspruchnahme der Zahnambulatorien der BVAEB.

Ist Ihr Zahnbehandler kein Vertragspartner der BVAEB, müssen Sie das Honorar zunächst selbst bezahlen und können die Honorarnote dann bei Ihrer zuständigen Kundenservicestelle zum tarifmäßigen Kostenersatz einreichen. Kosten für Leistungen, die über das vertraglich sichergestellte Ausmaß hinausgehen und auf privaten Wunsch erfolgen, sowie für Maßnahmen, die nicht als Zahnbehandlung gelten, können von der BVAEB nicht übernommen werden. Vor Beginn der Behandlung muss Sie Ihr Zahnbehandler informieren, wie hoch die Kosten für diese Sonderwünsche sind.

Mundhygiene

Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr haben einmal im Jahr Anspruch auf Mundhygiene. Während einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung sind zwei Sitzungen pro Jahr vorgesehen. Die Behandlung kann direkt bei Vertragszahnärzten erfolgen bzw. wird bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes Kostenerstattung in Höhe des Vertragstarifes geleistet. Jugendliche ohne festsitzende kieferorthopädische Behandlung - die einmal pro Jahr durch Vertragspartner behandelt werden können - haben ergänzend einmal pro Jahr Anspruch auf einen Zuschuss von EUR 40,70 für eine weitere Behandlung.

Erwachsene können den Zuschuss von EUR 40,70 zweimal pro Behandlungsjahr in Anspruch nehmen.

Die Sitzungen müssen in allen Fällen mindestens 6 Monate auseinander liegen.

Kosten für Mundhygiene (Erwachsene) in den BVAEB-Ambulatorien im Jahr 2024:

Initialtherapie: € 78,90
Folgetherapie: € 52,20