DRUCKEN

Kuraufenthalt / Kur für Diabetes, Bewegung, Stress, Rauchen und gesunde Ernährung

Die Aufgaben einer Kur haben sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich geändert. Früher waren die Bäder und die schöne Kuratmosphäre von Bedeutung. Heute geht es darum, einen krank machenden Lebensstil zu verändern und verlorengegangene körperliche Fähigkeiten wiederherzustellen. Neben den Kurbehandlungen werden in den BVAEB Kur-Einrichtungen auch zahlreiche Kurse und Vorträge zur Lebensstiländerung - zu den Themen Ernährung, Diabetes, Haltung, Bewegung, Rauchen, Stress - angeboten.


Die BVAEB verfügt über eigene moderne Kur-Einrichtungen mit spezialisierten Behandlungs- und Beratungsteams in ganz Österreich: in Bad Tatzmannsdorf (Therapiezentrum Rosalienhof), in Bad Schallerbach (Gesundheitseinrichtung Bad Schallerbach), in Sitzenberg-Reidling (Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg) und in Bad Hofgastein (Gesundheitseinrichtung Bad Hofgastein).

Es gibt auch eine Vielzahl Vertragseinrichtungen für Ihren Kuraufenthalt. Das sind Kur-Einrichtungen, mit denen die BVAEB einen Vertrag für die Behandlung der Versicherten abgeschlossen hat.

Wie beantrage ich einen Kuraufenthalt?

Sie können das Antragsformular unter dem Link Service-Zone downloaden oder bei der Hauptstelle bzw. Ihrer Kundenservicestelle besorgen. Geben Sie das Formular Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zum Ausfüllen des medizinischen Teils. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und schicken Sie das Formular an Ihre Kundenservicestelle . 

Was sind die Voraussetzungen für eine Kur?

Grundsätzlich können, bei medizinischer Notwendigkeit, zwei Kuren innerhalb von 5 Jahren bewilligt und in Anspruch genommen werden. Als Vorleistung gelten auch Rehabilitationsaufenthalte (mit Ausnahme von Anschlussheilverfahren), ambulante Rehabilitationsprogramme der Phase 3, Kurkostenbeiträge sowie entsprechende Leistungen anderer Sozialversicherungsträger. Eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur beantragt werden. Ausnahme: Für Bechterew-Heilstollenfahrer sowie für an ausgedehnter Psoriasis oder Neurodermitis Erkrankte besteht die Möglichkeit, jährliche Kuraufenthalte zu beantragen.

Was kostet mich die Kur? (Höhe der Zuzahlung)

Für stationäre Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte muss der Versicherte einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen. Diese Zuzahlung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer (für Rehabilitationsaufenthalte allerdings für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu entrichten.

Die Höhe der Zuzahlung für Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte ist vom monatlichen Brutto-Bezug der Hauptversicherten bzw. des Hauptversicherten (gilt auch für mitversicherte Angehörige) zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig.

Aktuell gelten folgende Sätze für die Zuzahlung pro Tag des Kuraufenthalts :

keine Zuzahlung unter einem Brutto-Bezug von EUR 1.217,96

EUR 9,70 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 1.799,34

EUR 16,62 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 2.380,73

EUR 23,56 über einem Brutto-Bezug von EUR 2.380,73

Ihre Angehörigen werden bei der Berechnung der Zuzahlung berücksichtigt. Vom monatlichen Brutto-Bezug werden für mitversicherte Erwachsene (z.B. Ehepartnerinnen und Ehepartner) EUR 703,50 sowie für jedes mitversicherte Kind EUR 187,93 abgezogen.

 
Sie zahlen keine Zuzahlung, wenn Ihr Brutto-Bezug bis zu EUR 1.217,96 beträgt, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöhte Familienbeihilfe beziehen oder wenn Sie von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit sind (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze).

Wann bekommt man einen Kurkostenbeitrag?

Kurkostenbeiträge sind Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung am Kurort. Diese können unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie für Kuraufenthalte gelten, für die Dauer von 21 Tagen bewilligt werden.

Erkundigen Sie sich in Ihrer Kundenservicestelle, ob mit dem örtlichen Kurmittelhaus Ihres gewünschten Kurortes ein Vertrag mit der BVAEB besteht. Wenn ja, nehmen Sie für die Kurbehandlung eine Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes bzw. Ihre e-card mit. Die Behandlungskosten werden dann mit uns direkt verrechnet. Besteht kein Vertrag, sind die Behandlungen vorerst selbst zu bezahlen. Die detaillierten, saldierten Originalrechnungen sind zusammen mit der Bestätigung über den absolvierten Kuraufenthalt nach Kurende zur tarifmäßigen Kostenerstattung vorzulegen.

Für bewilligte Kuren im Ausland sind mit dem Kurkostenbeitrag auch die Kurmittel- und Kurarztkosten abgegolten. 

Kurkostenbeitrag im Inland täglich EUR 21,00

Kurkostenbeitrag im Ausland täglich EUR 25,00

Diese Leistung ist an eine vorherige Bewilligung gebunden.

Werden die Kosten einer Begleitperson übernommen?

Für Kuren können die Aufenthaltskosten einer Begleitperson bewilligt werden:

  • für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
  • bei Vorliegen medizinischer Gründe

Werden Reisekosten oder Fahrtkosten übernommen?

Reise-(Fahrt-)kosten bis zur nächstgelegenen Einrichtung können nur dann übernommen werden, wenn der Versicherte von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit ist.