DRUCKEN

Nicht vergessen -
Beitragsgrundlagen für 2018 übermitteln!


Tastatur, Brief, Online


Bitte beachten Sie, dass die Jahresbeitragsgrundlagen für das Jahr 2018 bis
28. Februar 2019 an die BVAEB zu übermitteln sind.

Die Meldung der Jahresbeitragsgrundlagen erfolgt zum letzten Mal. Ab Jänner 2019 werden die Beitragsgrundlagen monatlich mit der mBGM übermittelt. Eine Übermittlung der Jahresbeitragsgrundlagen für 2019 ist nicht mehr notwendig.