Die Abmeldung beendet die Versicherung und/bzw. die Anwartschaftszeit in der Betrieblichen Vorsorge (BV).
Die Abmeldung bleibt grundsätzlich unverändert, jedoch entfallen die Angaben zum Entgelt.
Storno einer Abmeldung
Durch ein Storno der Abmeldung lebt die beendete Versicherung wieder auf. Es wird nur verwendet, wenn die Versicherung bzw. BV-Anwartschaft wieder auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden soll.
Richtigstellung einer Abmeldung
Die Richtigstellung der Abmeldung bleibt grundsätzlich unverändert. Diese wird vom zuständigen Krankenversicherungsträger benötigt, wenn das Ende der SV-Zeit oder der BV-Zeit korrigiert wird.