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Änderungsmeldung



Die Änderungsmeldung ist innerhalb von sieben Tagen zu melden und nur mehr erforderlich für

  • Änderungen der Beschäftigtengruppe
  • Änderungen der Beitragskontonummer (nur innerhalb des Bundes)


Bei Ruhe- und Versorgungsgenussbeziehern sind mit der Änderungsmeldung auch weitere Änderungen, insbesondere zu Sachwaltern, zu melden.