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Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)



Die Beitragsnachweisungen und die Beitragsgrundlagennachweise wurden ab 1.1.2019 zu einer Meldung, der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zusammengeführt.

Die mBGM bildet die Basis für die Beitragsverrechnung und übermittelt die Beitragsgrundlagen an die Leistungssysteme (z. B. Pensionsversicherung, Arbeitsmarktservice).

Die mBGM gilt immer für einen ganzen Beitragszeitraum (Kalendermonat) und ist für jeden Versicherten rechtzeitig vor der Einzahlung der Beiträge zu übermitteln. Die einzelnen mBGM können für die Übermittlung zu Datenpaketen je Beitragskonto und Beitragszeitraum zusammengefasst werden.

Die Beitragsforderung wird vom Krankenversicherungsträger auf Grund der gemeldeten Grundlagen erstellt. 

Korrektur der mBGM

Jede Korrektur oder Aufrollung der monatlichen Beitragsgrundlage muss je Beitragszeitraum mit einem Storno und einer Neumeldung erfolgen. Für Beitragszeiträume ab Jänner 2019 gibt es keine Berichtigungs- oder Differenzmeldungen mehr. Ein mBGM-Storno und eine mBGM-Neumeldung sollten im gleichen Datenpaket übermittelt werden.

Sollte im entsprechenden Beitragszeitraum keine Versicherungszeit (mehr) vorliegen (z. B. durch Richtigstellung einer Abmeldung), kann eine bereits übermittelte mBGM durch ein mBGM-Storno auch zur Gänze storniert werden.