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Abrechnung



Mit jedem mBGM-Paket wird eine Gesamtsumme der Beiträge übermittelt, die mit diesem Paket abgerechnet werden. Diese Gesamtsumme enthält demnach alle Sozialversicherungsbeiträge, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag, die sogenannten Nebenbeiträge (z. B. Arbeiterkammerumlage) und den Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge.

Jede Einzelposition wird durch die BVAEB überprüft und ebenfalls eine Gesamtsumme gebildet. Die errechnete Gesamtsumme wird als Forderung am Beitragskonto verbucht. Im Regelfall wird die errechnete Gesamtsumme ident mit der gemeldeten Gesamtsumme der Dienstgeber sein.

Weicht die von der BVAEB errechnete Forderung von der gemeldeten mBGM-Gesamtsumme ab, wird ein Fehlerfall erstellt, der durch die Sachbearbeiter der BVAEB mit dem Dienstgeber abgeklärt wird.