DRUCKEN

Finanzielles bei der Geburt - die häufigsten Fragen



Welche Unterlagen muss ich für den Bezug des Wochengeldes senden?

Wir bitten Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

  • eine ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin sowie
  • von Ihrem Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung. 

Im Falle eines vorzeitigen Mutterschutzes bitten wir Sie, zusätzlich eine Bestätigung über das vorzeitige Beschäftigungsverbot von dem behandelnden Gynäkologen bzw. der behandelnden Gynäkologin oder dem Internisten bzw. der Internistin oder eine amtsärztliche Bestätigung einzureichen.

Weitere Details zum Antrag auf Wochengeld und der Anspruchsdauer finden Sie unter dem angeführten Link.

Wann wird mir das Wochengeld ausbezahlt?

Das Wochengeld wird Ihnen ab Beginn des Mutterschutzes im 28-Tagesrhythmus im Nachhinein ausbezahlt. Details zu Höhe, Auszahlung und Ruhen des Wochengeldes finden Sie unter dem angeführten Link.

Wie kann ich den Antrag für Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus und/ oder Partnerschaftsbonus stellen?

Sie finden auf unserer BVAEB Homepage einen Überblick zum Thema Kinderbetreuungsgeld. Wir dürfen Sie zusätzlich auf die Homepage "Österreichs digitales Amt" (www.oesterreich.gv.at) verweisen, wo Sie mehr zu den drei Themen nachlesen können.

Sollten Sie Ihre Fragen persönlich stellen wollen, bietet Ihnen das Bundeskanzleramt zu dem Thema "Familienservice" eine kostenfreie Hotline unter der Telefonnummer 800 240 014 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr). Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um keine Infoline/Auskunftsstelle Ihrer Krankenkasse handelt.