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Leistungen von A-Z - die häufigsten Fragen



Welche Leistungen stehen mir bei der BVAEB zur Verfügung?

Die BVAEB als Kranken- und Unfallversicherungsträger sowie Pensionsversicherungsträger im übertragenen Wirkungsbereich stellt ein breites Spektrum an Leistungen bereit. Wir freuen uns, Ihnen eine alphabetisch sortierte Auflistung unserer Leistungen anbieten zu können.

Wie und wohin kann ich mein Rezept / meine Verordnung senden bzw. faxen?

Wir bitten Sie, Ihr Rezept / Ihre Verordnung über das Serviceportal "MeineBVAEB" zu übermitteln. Alternativ können Sie Ihr Rezept / Ihre Verordnung an Ihre Kundenservicestelle per Post senden.

Ist die CT- / MRT-Verordnung bewilligungspflichtig?

Eine CT- / MR, sowie die nuklearmedizinische Untersuchungen sind bewilligungsfrei.

Wo finde ich das Vertragspartnerverzeichnis?

Sie finden das Vertragspartnerverzeichnis nach Bundesländern gelistet in unserer Service-Zone.

Ist die Verordnung für physikalische Therapien bewilligungspflichtig?

Die Leistungen sind nicht bewilligungspflichtig. Physiotherapeutische Behandlungen können über ärztliche Verordnung (Zuweisung) durch einen zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigten diplomierten Vertrags- oder Wahlphysiotherapeuten in Anspruch genommen werden. 

Wie hoch ist der Kostenzuschuss bei physikalischen Therapien?

Wird die physiotherapeutische Behandlung von einem zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigten Heilmasseur durchgeführt, ist die Höhe des vorgesehenen Zuschusses in der Satzung geregelt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenservicestelle.

Bei wem kann ich Psychotherapie in Anspruch nehmen (Arzt / Psychotherapeut / Verein)?

Wenden Sie sich bitte an unsere qualifizierten Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterinnen unter der Telefonnummer 05 04 05. Diese beraten Sie gerne. Allgemeine Informationen finden Sie unter "Psychotherapie & Psychologen"

Ist mein Antrag eingelangt?

Bitte wenden Sie sich mit diesem Thema an Ihre Kundenservicestelle.

Ich benötige einen Urlaubskrankenschein. Was muss ich tun?

Für die Ausstellung Ihres Urlaubskrankenscheines benötigen wir bitte folgende Angaben:

  • Sozialversicherungsnummer des Versicherten
  • Name des Versicherten
  • Sozialversicherungsnummer der mitreisenden anspruchsberechtigten Angehörigen
  • Name der mitreisenden anspruchsberechtigten Angehörigen
  • Urlaubsland
  • Beginn und Ende der Reise

Online

Sie können das Onlineformular "Urlaubskrankenschein bestellen" zur Beantragung nutzen, das Sie unter dem Link "Service-Zone" finden. 

Post

Sie können das Formular "Urlaubskrankenschein–Bestellung" herunterladen. Bitte senden Sie diese ausgefüllt per Post an Ihre Kundenservicestelle. Das Formular finden Sie in der Service-Zone.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter Urlaub im Ausland.

Welche Leistungen sind bewilligungspflichtig?

Hier finden Sie die bewilligungspflichtigen Leistungen.