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Hackler - Schwerarbeit

Unter dem Begriff "Vorzeitige Alterspension - Langzeitversicherungspensionen" werden Ausnahmebestimmungen zusammengefasst, die bestimmten Versicherten - abhängig von Geburtsdatum und Geschlecht - einen früheren Pensionsantritt ermöglichen.


Pensionsantrittsalter

Frauen, geboren ab 01.01.1959 bis 31.12.1963, und
Männer, geboren ab 01.01.1954 bis 31.12.1958
,
haben Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer mit Vollendung des 55. bzw. 60. Lebensjahres .

Anspruchsvoraussetzungen

Diese sind erfüllt, wenn zum Stichtag mindestens 480 (Frauen) bzw. 540 (Männer) Beitragsmonate vorliegen und innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag mindestens 120 Beitragsmonate unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erworben wurden.


Als Beitragsmonate gelten auch

  • bis zu 60 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung,
  • Ersatzmonate für Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes,
  • Ersatzmonate für Zeiten des Wochengeldbezuges, sofern sie sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken,
  • Ersatzmonate des Krankengeldbezuges


Sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Hacklerregelung für Schwerarbeiter/innen (Alter, Beitragsmonate, Schwerarbeit) zu einem bestimmten Zeitpunkt einmal erfüllt, bleibt der Anspruch auf diese Pensionsart auch bei einer späteren Antragstellung gewahrt.

'Schwerarbeit' - Definition und Berufsliste

Nähere Informationen finden Sie in den anschließenden Dokumenten.

Definition "Schwerarbeit" (PDF, 24 KB)

Berufsliste für Frauen und Männer mit körperlicher Schwerarbeit (PDF, 52 KB)