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Wie errechnet sich die Pension für hinterbliebene eingetragene PartnerInnen?

Als eingetragener Partner bzw. Partnerin haben Sie das Recht auf eine Hinterbliebenenpension. Sie soll Ihnen die finanzielle Unterstützung bietet, um den Verlust Ihres Partners zu bewältigen. 


Die Höhe der Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen leitet sich von der Eigenpension der/des Verstorbenen ab, auf die er/sie Anspruch gehabt hat oder hätte. Sie beträgt zwischen 0 und 60 Prozent dieser Leistung. Die Bestimmungen der Witwen(Witwer)pension sind sinngemäß auch auf eingetragene Partner/innen anzuwenden. Nähere Informationen finden Sie rechts unter "Wie errechnet sich die Witwen(Witwer)pension?".