Steigerungsbetrag

Der Steigerungsbetrag ist ein Prozentsatz der zur Anwendung gelangenden (Gesamt)Bemessungsgrundlage. Dieser ist von der Anzahl der für die Leistungsbemessung zählenden Versicherungsmonate abhängig. Bei einem Pensionsbeginn vor dem Regelpensionsalter (Frauen 60. Lebensjahr; Männer 65. Lebensjahr) sind Abschläge vorgesehen. Bei einem Pensionsbeginn nach dem Regelpensionsalter ist eine Erhöhung möglich.