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Bewilligung von Medikamenten -
Einholung durch den Arzt

Ein Großteil der bewilligungspflichtigen Medikamente sind mittlerweile frei verschreibbar. Die Einholung einer etwaigen erforderlichen Bewilligung obliegt nunmehr der Ärztin/dem Arzt.


Ab 1. Jänner 2005 wurde ein neues Heilmittelverzeichnis, der "Erstattungskodex", eingeführt. Die Voraussetzungen für die Bezahlung von Medikamenten sind klar und nachvollziehbar geregelt.

Mit Einführung des Erstattungskodex ist ein Großteil der bisher bewilligungspflichtigen Medikamente frei verschreibbar. Damit steht den Ärzten ein wesentlich breiteres Spektrum an bewilligungsfreien Präparaten zur Verfügung. Die Ärzte sind verpflichtet, vorrangig aus diesem Bereich zu verordnen.

Sollte Ihr Arzt trotzdem ein bewilligungspflichtiges Medikament verordnen, hat er sich persönlich um die Einholung der notwendigen Bewilligung zu kümmern.

Seit Einführung der e-Card holt der verordnende Arzt die notwendige Bewilligung eines Medikamentes auf elektronischem Weg ein.

Arzneispezialitäten, die nicht im Erstattungskodex angeführt sind, dürfen nicht auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden, außer es liegt ein begründeter Einzelfall vor.

Über das Vorliegen „medizinischer Ausnahmegründe" entscheidet der chefärztliche Dienst im Rahmen des bisher bekannten Bewilligungsvorganges.

Außerdem sorgt eine neue elektronische Kommunikation mit den Pharmafirmen für den rascheren Zugang zu neuen Medikamenten für die Patienten - sie bewirkt eine deutliche Verfahrensbeschleunigung, Zeit- und Kostenersparnis für die Pharmafirmen und die Sozialversicherung sowie noch mehr Transparenz bei der Aufnahme von Heilmitteln in das neue Heilmittelverzeichnis.