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Lebensbestätigung



Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Pensionisten ist einmal jährlich die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich. 

Von der Vorlagepflicht ausgenommen sind derzeit jene Personen mit Wohnsitz in Deutschland und Kroatien, die ihre österreichische Pension nach Deutschland bzw. Kroatien ausgezahlt erhalten.

Die Aussendung des Formulars erfolgt im Jänner eines jeden Jahres; das Formular ist umgehend an die BVAEB unterschrieben und vom zuständigen österreichischen Konsulat, von einer amtlichen Stelle (Behörde) des Wohnsitzes oder von einem Notar beglaubigt zu retournieren.

Sollte Ihre Lebensbestätigung nicht bis spätestens Anfang Juni einlangen, wird die Pensionszahlung vorläufig eingestellt.

Wenn Sie das Formular bis Ende Februar nicht erhalten haben, besteht die Möglichkeit die Lebensbestätigung (in deutscher und englischer Sprache für die Standorte Wien und Graz) auszudrucken und nach Beglaubigung einzusenden.

Jede Änderung in den für den Fortbestand der Bezugsberechtigung maßgebenden Verhältnissen sowie jede Änderung des Wohnsitzes sind binnen zwei Wochen der BVAEB bekanntzugeben. Überbezüge, die durch die Verletzung der Meldepflicht entstehen, sind zurückzuerstatten. 

Lebensbestätigungen können uns gerne per e-Mail zugesendet werden.

Wir ersuchen jedoch eine Lebensbestätigung zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand nur einmal zu retournieren. Eine doppelte Zusendung, zum Beispiel per e-Mail und zeitgleich bzw. anschließend per Post, ist nicht erforderlich.