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Anmeldung



Die Anmeldung ist elektronisch binnen 7 Tagen nach Beginn der Versicherung zu übermitteln und enthält nur noch 

  • die Beitragskontonummer (BKNR)
  • Name und Versicherungsnummer (VSNR)
  • Geburtsdatum – nur notwendig, wenn trotz Anforderung einer Versicherungsnummer innerhalb der Meldefrist seitens der BVAEB keine Versicherungsnummer bekannt gegeben wurde.
  • Beschäftigtengruppe
  • Tag des Beginnes der Versicherung
  • Beginn der Betrieblichen Vorsorge (BV)
  • Versicherungsverhältnisnummer
  • Anmeldegrund


Bei der Anmeldung von Ruhe- und Versorgungsgenussbeziehern sind ergänzende Daten wie die Daten eines allfälligen Sachwalters bzw. die Daten des Verstorbenen bei Versorgungsgenussbeziehern zu melden.

Die Versicherungsverhältnisnummer dient der Unterscheidung von parallelen Versicherungsverhältnissen mit gleichartigen Beschäftigtengruppen. Bei nur einem Versicherungsverhältnis lautet die Versicherungsverhältnisnummer immer auf 1.

Für die Meldung der Adresse des Versicherten steht die neue Stammdatenmeldung zur Verfügung.


Storno einer Anmeldung                   

Die Anmeldung ist zu stornieren, wenn die Versicherung unter dieser VSNR oder BKNR nicht zustande kommt.
 
Mögliche Auslöser dafür sind:

  • Diese Beschäftigung wurde nicht aufgenommen.
  • Dienstgeber hat sich in der VSNR geirrt (z.B. Personen "vertauscht"). 


Richtigstellung einer Anmeldung

Die Richtigstellung einer Anmeldung ist zu verwenden, wenn der Beginn der SV-Zeit oder der BV-Zeit korrigiert wird.

Mögliche Auslöser dafür sind:

  • Die Beschäftigung wurde zu einem anderen Zeitpunkt aufgenommen, als auf der Anmeldung angegeben.
  • Eingabefehler bei der Datumsangabe.
  • Beitragsfreies Monat bei der BV nicht beachtet.
  • BV ab Beginn auf Grund einer Vorversicherungszeit nicht beachtet.
  • BV-Beginn aus einer früheren Beschäftigung angeführt.