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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)

Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz wurde der gesetzliche Rahmen für die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) geschaffen.


Die monatliche Beitragsgrundlage wird für die Berechnung der Pension nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz benötigt und ermöglicht eine aktuelle Datenhaltung für das Pensionskonto. Dies gilt auch für die Dienstgeber und Versicherten der BVAEB. Die Einführung der mBGM bedeutete eine komplette Systemumstellung für die Dienstgeber und die Sozialversicherungsträger. Das bisherige Melde- und Abrechnungssystem und die damit verbundenen Prozesse änderten sich dadurch maßgeblich.

Konkret werden ab 1.1.2019 u. a.

  • die Meldungen reduziert,
  • An-, Ab- und Änderungsmeldungen von Stammdatenmeldungen getrennt und
  • die bisherige Pauschalabrechnung über Beitragsnachweisungen durch eine detaillierte monatliche Abrechnung für jeden Versicherten anhand eines neuen Tarifsystems abgelöst.